Das neue EU-Gesetz «Recht auf Reparatur» stellt Unternehmen vor Herausforderungen: Hersteller, Fachmärkte und Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung kostengünstig und schnell reparierbar sind. Zudem sind Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturinfos bereitzustellen. Diese Anforderungen bedeuten mehr Aufwand und verlangen eine präzise, effiziente Verwaltung – hier wird der Einsatz hochwertiger Software unverzichtbar.
Obwohl das «Recht auf Reparatur» bislang nur in der EU verabschiedet wurde, arbeitet auch das Schweizer Parlament an diesem Thema. Wie Lucienne Vaudan, Mediensprecher des Schweizer Parlaments, uns auf Anfrage mitteilt, gibt es bereits Bestrebungen, ein ähnliches Gesetz auch in der Schweiz zu verankern. In einer Medienmitteilung vom November 2023 wurde die einstimmige Unterstützung für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft bereits betont.